Neuigkeiten aus der Praxis
Entlastung für berufstätige Eltern
In den letzten Tagen erreichten uns viele verunsicherte Anrufe von Eltern.
Die Bundesregierung hat für berufstätige Eltern eine Entlastung während der Coronakrise beschlossen.
Dabei wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld verdoppelt. Für viele Eltern war es offensichtlich nicht ganz eindeutig, wie diese neue Regelung gehandhabt wird.
Nur wenn das Kind KRANK ist, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachgewiesen werden. Dafür wird die " Arztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes " ausgefüllt.
Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden und ist NICHT krank, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.
Die Regelung soll rückwirkend zum 5.Januar in Kraft treten.